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22.07.2007, 11:12 Uhr
HaJoü
Forumsmitglied
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Hallo,
folgendes: ich habe Alufelgen erstanden und eine KFZ-Briefkopie mitbekommen und könnte die Felgen beim TÜV abnehmen und eintragen lassen. Ich habe aber beim TÜV herrausbekommen, dass es eine ABE für diese Felgen gibt, und es ausreichend ist, eine Kopie der entsprechenden ABE im KFZ mitzuführen. Würde 40-80.-- Euro Kosten ersparen.
So ist es uns doch schon fast allen ergangen. Keine Papiere, Kosten für Reserche und Eintragungen.
Jetzt haben oder besitzen viele MItglieder von uns aber genau diese ABE's und Eintragungen.
Wie wäre es, ein Archiv für ABE's in PDF-Form anzulegen. Genauso für erteilte Eintragungen in den KFZ-Brief/-Schein nach Themen geordnet. Dann kann man sich jederzeit die entsprechenden Papiere runterladen und dem KFZ-Sachverständigen vorlegen, bzw .eine ABE mitführen. DIe Hersteller vergeben ja auch nur Kopien.
Zu berücksichtigen wären dabei allerdings die entsprechenden Urheberrechte. Ich weiß nicht wie sich das juristisch auswirken könnte. Allerdings könnte man ja von den entsprechenden Anbietern die Genehmigung einholen um Ärger zu vermeiden. Und man könnte ja auch eine Verlinkung anbieten - quasi als Werbung für die Jungs. Oder die haben schon ein öffentliches Archiv auf welches wir zugreifen könnten?!?
Und es könnte ja auch Interesse am AX-Club bestehen, ist ja immerhin schon eine Institution. Und als Clubmitglieder dürfen wir uns ja wohl austauschen, schriftlich wie auch mündlich.
Habe noch einmal im Internet gesucht und bei Wiki folgenes gefunden:
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile [Bearbeiten]
Die Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (§ 22 StVZO) wird für ein bestimmtes Bauteil, zum Beispiel für Alu-Felgen, erteilt. Sofern dabei die Einbauanweisungen beachtet werden, erlischt beim Anbau an ein Fahrzeug die Allgemeine Betriebserlaubnis nicht. Die Kopie der Betriebserlaubnis für das Fahrzeugteil, die beim Kauf mitgeliefert wird, muss bei einer Polizeikontrolle vorgelegt werden können. Außerdem haben die Teile an gut sichtbarer Stelle ein Prüfzeichen.
Im Gegensatz dazu steht der E-Pass oder EG-Betriebserlaubnis. Sofern auf diesen Teilen ein Genehmigungszeichen sichtbar ist, hat der Hersteller nach § 19 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3, Ziffer 2 und Absatz 4 StVZO keine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheinigung mit den Teilen zu liefern. Um jedoch keine Mißverständnisse bei Polizeikontrollen zu erzeugen, sollte alles Informationsmaterial der Hersteller hierüber mitgeführt werden.
Das sagt glaube ich alles.
Gruß aus Oberfranken
HaJoü -- Gruß aus Oberfranken
HaJoü Dieser Post wurde am 22.07.2007 um 15:09 Uhr von HaJoü editiert. |