023
07.12.2010, 18:34 Uhr
Wooky
Forumsmitglied
|
Zitat: | AX-Girl postete Ich habe von MEINER und der gegnerischen Versicherung gesagt bekommen, dass ich die MwSt. nur nachbezahlt bekomme, wenn ich es nachweislich in der Werkstatt reparieren lasse! Und das tu ich ja nicht! Was macht dich so sicher, dass die MwSt. mitbezahlt werden müssen?
|
Meinste die geben dir freiwillig was? Da die MwSt auf allem drauf ist, musstest du sie für das Teil bezahlen, ergo müsste es die Werkstatt auch bzw würde es da dann unter deren Rechnung aufgeführt. Also kurz und knapp, Jacke wie Hose wers repariert hat, die Vers muss MwSt zahlen. -- GT MK1 "Black Pearl" 225k Silvia S12 1.8T 8V "Sayuki" 154k, Karosserie: 100%, Fahrwerk: 95%, Motor:95%, TÜVed~ 200SX S13 1.8T 16V 22*k im Aufbau...
Dieser Post wurde am 07.12.2010 um 18:35 Uhr von Wooky editiert. |