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17.04.2012, 02:28 Uhr
frommbold
Forumsmitglied
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einbauen kann man vieles was noch in den motorraum passt.
bei demangesprochenen motortausch dürfte die 1.5er kupplungsscheibe nicht auf die 1.4er getriebewelle passen, da ginge ein mix aus 1.4er scheibe und 1.5er druckplatte, evl. passt auch die komplette 1.4er kupplung auf die 1.5er schwungscheibe. der 1.5er motor ist deutlich schwerer als der 1.4er, evl. sind die federn mit zu tauschen. die 2 oder 4 mehr-ps sollten kein problem darstellen, wenn irgendwie nachgewiesen wird, dass die bremsen in beiden modellen gleich dimensioniert sind. die jungs vom tüv sind auch nicht von gestern, ein paar links mit den entsprechenden teilenummern oder maße genügen denen schon. solche umbauten haben wir früher mit großer freude (auch der prüfer) öfters vollzogen und die eintragungen sind vergleichsweise preisgünstig. einstufung bei den versicherungen erfolgen nach schadstoffklassen. ax 1.4D und 1.5D sollten sich in der gleichen klasse befinden, man muss die eintragung der versicherung nur melden und natürlich dem finanzamt wg. der hubraumabhängigen besteuerung. bis dahin belaufen sich die kosten auf die größenordnung von etwa einem satz guter reifen.
aaaaber... seit einführung der schadstoffklassen machen solche umbauten nicht mehr uneingeschränkt spaß. während die tüv-prüfer auch bei einer selbstgefertigten adapterplatte schon mal auf ein teilegutachten verzichten können, sind ihnen bei der bestimmung der schadstoffklasse (zumindest bei unserem tüv) die hände gebunden. ohne ein amtliches stück papier geht da gar nichts mehr. aus einem auf euro 2 nachgerüsteten 1.4er wird nach dem einbau eines euro 2 1.5ers samt des kats ohne ein offzizelles gutachten des fahrzeugherstellers erstmal ein fahrzeug ohne irgeneine schadstoffklasse, also maximaler steuersatz. selbst wenn karosse, reifengröße, getriebeübersetzung nachweislich identisch sind, geht diesbezüglich ohne ein offizielles stück papier gar nichts mehr. (wer lücken kennt, darf mich darüber gern per PN informieren!)
so lautete zumindest die persönliche auskunft des hiesigen TÜV vor ca. 2 monaten bezügl. des tausches des benzinantriebes durch einen dieselantrieb in ein fahrzeug gleicher baureihe.
ist eine herstellerseitige freigabe nicht erhältlich, muss ein einzelgutachten her. hier im norden machts der tüv hannover für runde 1200.- €. da das fahrzeug zum temperieren über nacht eingestellt werden muss, kommen für ortsfremde zu den fahrtkosten dann auch noch die der übernachtung hinzu. |