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08.12.2010, 17:15 Uhr
Peter V
Forumsmitglied
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Wenn Du die Rep. in Eigenregie machst, und dafür aber Teile mit Mwst. einkaufst, kannst Du die Rechnungen einreichen und erhälst die Mwst. Allerdings musst Du dann auch glaubhaft belegen, dass genau dieses Auto repariert wurde. Zuweilen bocken dann allerdings die Versicherungen rum, weil sie eine unfachmännische Reparatur unterstellen.
Bei dem doch recht kleinen Betrag ist es eigentlich nicht sinnreich, weiter Stress mit der Versicherung zu haben (darauf bauen übrigens die Versicherungen; die "Einsparungen" sind gewaltig)
Versicherungen sind wie Frauen: Mit Freuden empfangen, mit Schmerzen wieder geben . -- Gruß von P. Dieser Post wurde am 08.12.2010 um 17:16 Uhr von Peter V editiert. |