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AX-Club Forum » Anderes » Wagen als Zweitwagen anmelden » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
26.07.2008, 12:58 Uhr
bOernY
Forumsmitglied


Hallöchen zusammen!

Ich habe mir ein neues Auto zugelegt.
Da ich erst 19 Jahre jung bin und noch zu Hause wohne, hat mein Vater vorgeschlagen das Auto als seinen Zweitwagen anzumelden, da dies viel günstiger sei.

Mein Vater fährt allerdings morgen in Urlaub und da stelle ich mir die Frage, ob ich beim Straßenverkehrsamt den Wagen als Zweitwagen meines Vaters anmelden kann, ohne dass mein Vater selber dabei ist.
Ist das möglich oder muss ich warten bis er aus dem Urlaub wiederkommt?
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001
26.07.2008, 13:04 Uhr
DJ N_kay
Forumsmitglied


Soweit ich weiss, musst du nur eine Vollmacht, und den Perso deines Vaters mitnehmen, um diesen anzumelden.

Gruss
DJ N_kay
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002
26.07.2008, 13:05 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Zumindest abmelden geht mit einer Bevollmächtigung. Informiere dich mal im Internet, ob das auch bei der Anmeldung geht und ob diese dann formlos sein kann oder ob es Vordrucke zum downloaden gibt...

Doppelkarte von der Versicherung deines Vaters... hast du aber schon?
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003
26.07.2008, 13:55 Uhr
bOernY
Forumsmitglied


Ja die Doppelkarte habe ich!
Danke für die Infos - ich versuche mich mal kundig zu machen

EDIT:
http://www.lvm.de/pdf/vollmacht.pdf
Das wäre doch eigentlich ausreichend oder?
Wie teuer wär das anmelden denn?

Dieser Post wurde am 26.07.2008 um 14:09 Uhr von bOernY editiert.
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004
26.07.2008, 15:12 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Will ja nicht schwarzmalen, aber wenn Dein Vater bei seiner Versicherung wahrheitsgemäße Angaben macht, wird es wohl nicht allzu billig werden. Weitere Fahrer unter 25 Jahren-> müßte dann für Dich 19 Jahre stehen und dann beläuft sich die Einstiegsprämie auf 130 % und wenn der Unfall aktenkundig ist, könnte es noch teuerer werden. Auf wen war denn Dein letzter Wagen angemeldet ? Zu den Anmeldegebühren: Inclusive Nummerschilder ca. 80- 100.- €.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel

Dieser Post wurde am 26.07.2008 um 15:22 Uhr von rennsemmel editiert.
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005
26.07.2008, 15:45 Uhr
bOernY
Forumsmitglied


Mein letzter Wagen war auch auf meinen Vater angemeldet. Nur ich war halt die einzige Person die versichert war und wenn ich mich recht entsinne war das eigentlich nicht so teuer.
Und der Unfall darf ja eigentlich nicht die Sätze erhöhne, da ich zu 100% unschuldig bin.
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006
26.07.2008, 17:19 Uhr
MEKKI
Forumsmitglied


zum Anmelden benötigst du eine Vollmacht, den Personalausweis von dir und deinem Vater wenn der Wagen auf deinen Vater angemeldet wird. andere Möglichkeit: dein Vater ist nur der Versicherungsnehmer und der Wagen wird auf dich zugelassen in dem Fall brauchst du den Perso von deinem Vater nicht , denn wenn der in Urlaub fährt kann er ne ja unter Umständen nicht zu Hause lassen.
Doppelkarte(gibts ja eigentlich schon länger nicht mehr, zuletzt hiess das Teil ja nur noch Versicherungsbestätigung) ist nicht mehr zwingend notwendig seit April gibt es von der Versicherung eine Pin zum anmelden, allerdings arbeiten noch nicht alle Zulassungsstellen mit dieser, also eventuell vorher fragen.

Tip: neue Kennzeichen kosten ca 30 € falls du noch die Kennzeichen von deinem alten Wagen hast und diese noch nicht wieder vergeben sind kannst du die ja weiterverwenden, kostet dann unter Umständen nur den Aufpreis für Wunschkennzeichen
--
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007
26.07.2008, 18:38 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Soweit alles richtig, aber wenn der Wagen auf eine andere Person und nicht den Versicherungsnehmer zugelassen wird, kommt die Zweitwagenregelung nicht zum Tragen. Könnte aber bei langjähriger Mitgliedschaft Verhandlungssache sein.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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