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24.12.2008, 01:13 Uhr
AXmitGAS
Forumsmitglied
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Zitat: | Jensen postete Möchte dazu nochmal betonen, dass die Daten vom Spender eigentlich äußerst wenig wert sind, wenn man die Kombination in ein anderes Modell verpflanzt, weil nicht nur Motor und Abgasanlage allein ausschlaggebend sind für die Schadstoffklasse. |
Jepp, so ist es......
auch das Gewicht, der cw-Wert und auch eigentlich die Getriebeübersetzung sind für die Eintragung sowie das Abgasverhalten zuständig.
Trägt es einer ohne diese nachweise ein, macht er sich evtl. strafbar.
Das ist nunmal Deutschland und so ist es.
Zusammengefasst: Eine Eintragung des Motors ist "eigentlich" nicht möglich wenn dem Prüfer nicht ein Mustergutachten über den Schadstoffausstoss vorliegt oder sonstiges.
Gruss D.S. -- AX Teen Tonic 1,4 KDY mit grossen Kopf,Doppelfunkenzündung, Saxo 14/60 5 Gang Getriebe mit normaler Übersetzung und natürlich Autogas |