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17.01.2011, 13:53 Uhr
Robs
Forumsmitglied
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Um deine Frage aus dem Titel zu beantworten: Ein Umbau mit Eintragung auf Doppelvergaser ist ohne Weiteres nur möglich, wenn an dem Doppelvergaser noch der dazugehörige Motor hängt und dessen Abgasnorm NICHT schlechter ist, als die Norm des Autos, in das der Motor soll.
Kurze Begründung: Da für Fahrzeuge mit EZ ab 1.Juli 1969 die Abgas(sonder)untersuchung zur Pflicht wurde, gilt es gewisse Grenzwerte einzuhalten, die in relativ aufwendigen Abgasgutachten für einen entsprechenden Fahrzeugtyp geprüft werden. Wenn nun Anbauteile am Motor geändert werden, die für die Abgaszusammensetzung verantwortlich sind, so erlischt die Betriebserlaubnis. Um eine derartige Änderung eingetragen zu bekommen, wird man also um ein erneutes Abgasgutachten nicht herum kommen.
Von daher kann ich nur dazu raten: macht euch das Leben nicht unnötig schwer und tauscht, wenn es denn sein muß, ganze Motoren, das geht relativ einfach eintragungsfähig -- Saxo 1.1i @ E85, MS2 (hochverdichtete Monospritze) AX "le blanc" 1.1i @ E85 (in Arbeit) Simson Schikra 125 (Schönwettermoped) |