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19.08.2017, 16:09 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
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Hallo zusammen,
ich möchte mal hier im "kleinen Kreis" ein Thema ansprechen, was mir im Moment etwas unter den "Nägeln" brennt. Geht mal nicht um die Semmel, sondern um den ZX. Ich habe 4 Felgen geschenkt bekommen, mit den von Citroen geforderten Maßen: 5,5 J 14 ET 24. Meine Serienbereifung im Auslieferungszustand war 165/ 70 R 13 82T auf Felgen 5,0 J 13 ET 28 Stahl. Ich möchte also eine neue Reifengröße eintragen lassen, die bei meinem 1,4i, als mein Dad ihn gekauft hat, ebenfalls möglich gewesen wäre. Also 175/ 65 R14 82T auf LM- Felgen 5,5 J 14 ET 24. Obwohl beide Kombinationen auf dem identischen Fahrzeug zugelassen waren (wahlweise bei Auslieferung, also nix mit Tachoangleichung usw.) habe ich, nach berechnen des Abrollumfanges festgestellt, dass man die Dinger normalerweise, nicht ohne Angleichung fahren darf. Bevor ich nun den Weg zum Tüv antrete, möchte ich gern mal Eure Meinung dazu hören. Vielleicht hat auch noch jemand eine Briefkopie mit den 14 Zöllern auf ZX rumliegen. Besten Dank schon mal an unsere mittlerweile illustre Runde --
Mit freundlichem Gruß rennsemmel |