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04.03.2003, 08:39 Uhr
~SimS6
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so, nachdem ich nun auch mal endlich wieder online bin, kann ich ja mal was zu FIGHTERBOMBER frage sagen:
ich kenne das halt nur so, daß firmen die einen namen geschützt haben, einer anderen person verbieten kann, diesen namen zu nutzen, bei dem die gefahr besteht, daß besucher dieser seite diese mit der jeweiligen firma in verbindung bringen. ein besucher der seite Citroensport.de kann also stark davon ausgehen, daß es sich um eine seite von citroen handelt. deswegen kann citroen dagegen angehen. eine seite wie ax-club.de kann meines wissen aber nicht angegangen werden, da ax ja kein geschützter name ist...
seiten mit ähnlichkeiten sind sogar auch geschützt. wenn z.b. eine firma den namen übermeier geschützt hat, und die seite uebermeier reserviert dann gilt meines wissen auch folgendes: wenn jemand die idee hat die seite ubermeier zu reservieren, in der hoffnug das viele das e nach dem u vergessen und so auf seine seite kommen, darf die firma übermeier auch die unterlassung davon beantragen!!!
wie es aber mit ähnlichkeiten wie SchlupCola.de steht, kann ich leider nicht sagen, da ich mich so genau mit dem gesetz auch nicht auskenne. da hilt nur jemanden zu fragen, der beruflich mit den dingen zu tun hat und wirklich bescheid weiß.
so, ich hoffe ich hab nichts falsche erzählt und konnte weiterhelfen.
grüße SimS |