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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » unfall » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
02.12.2003, 20:25 Uhr
Cr3eD
Forumsmitglied


hallo zusammen...grad nen unfall gehabt mit meinem schönen AX....alles scheisse.....musketier frontschürtze kaputt...motorhaube nach oben gebeult...würd gern näheres sagen..aber erstens schock lol...und zweitens ken ich micht nicht so aus....zur lage:

Ich steh anner roten ampel...hinter mir nen total aufgemotzter 206'er (hab ich aber im vorhinein gar nicht gemerkt) ampel springt auf grün ich fahr los...der 206'er mit qistschenden reifen hinter mir gibt voll gas ..zieht nach links und überholt mich...ich hab mir nix anmerken lassen...kein bock auf sonen scheiss, hatte meine neue freundin mit....dann musste ich auch nach links...auf meiner fahrbahn war nen kleiner LKW...fahr mir zulangsam...ich dann auch rüber...bin dann also wieder hinter dem 206'er....sicherheitsabstand hatte ich nicht....hat irgendwie keiner wenn man ehrlich ist...oder?! ach kp....aufjedenfall bremst er total!!!!!!!!!!!!!!! und macht dann erst blinker....er wohnte links auf der viel befahrenen strasse...aufjedenfall ich donner voll rein...jeder denkt doch der bremst bisschen ab was weil vor ihm was ist...aber er bremst von 65 auf 0.....50 ist erlaubt...zu den bullen sagt er ist 65 gefahren und er hat wirklich total gebremst und erst dann blinker gesetzt...das kostete ihn schonmal 35 €


nunja was passiert jetzt...ich bin nicht einverstanden mit 100% schuld wegen auffahrunfall...weil er wie nen bekloppter gefahren ist ...allein schon der start....und er gibt zu zu schnell gewesen zu sein.....hoffe es ist irgendwieklar geworden was los ist...hab voll schlechte laune und schreib wohl im mom nur stuss....

naja ich will das ich teilschuld bekomm und nicht 100%....meint ihr ich hab ne chance ?!?! und ab wann bekommt man nachprüfung aufgebrummt
--
stay tuned

Dieser Post wurde am 02.12.2003 um 20:26 Uhr von Cr3eD editiert.
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001
02.12.2003, 20:33 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Wenn du auch 65 gefahren bist, hast du relativ schlechte Karten...
--
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002
02.12.2003, 20:44 Uhr
Hades
Forumsmitglied
Avatar von Hades

Ich denk mal beim Auffahrunfall ist die Situation meistens eindeutig. Da kannste wenig machen... Haste Zeugen ?!
--
Manchen gab Gott die Kraft Dinge zu verändern, mir gab er die Kraft zu ertragen was ich nicht ändern kann!
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003
02.12.2003, 20:46 Uhr
Cr3eD
Forumsmitglied


war unter 50 km/h...meine freundin ist zeugin

aber der blinkte viel zu spät...sagte auch zu den bullen er ist zu schnell gefahren weil er unter zeitdruck stand..musste geld bezahlen wegen nachprüfung...spaaaasstiii
--
stay tuned
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004
02.12.2003, 20:47 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Ehrlich wehrt am längsten, lieber gleich die Wahrheit sagen als sich von Zeugen in die Scheisse reiten zu lassen.

Auf jeden Fall solltest du deinen AX von ´nem Gutachter ansehen lassen...
--
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005
02.12.2003, 20:48 Uhr
Hades
Forumsmitglied
Avatar von Hades

Hmmm...wenn er Einsicht zeigt sieht´s vielleicht gar net sooo schlecht aus ... aber wie gesagt ... ein Teilschuld beim Auffahrunfall ist schwer nachzuweisen.. oder hat jemand ein Präzedenzfall ?
--
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006
02.12.2003, 20:50 Uhr
Cr3eD
Forumsmitglied


ich will ehrlich gesagt das jeder seinen schaden zahlt..damit wär ich zufrieden...mein dad und ich machen das bei uns schon...aber der kerl regt mich auf...kp was der macht..voll bekloppt der typ....auffahrunfall ja schön und gut...aber nach soner aktion von ihm....nur scheisse das ich nicht genügend sicherheitsabstand hatte....own fault

aber er bremst erst voll ab macht dann blinker
--
stay tuned
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007
02.12.2003, 20:55 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai


Zitat:
Hades postete
ein Teilschuld beim Auffahrunfall ist schwer nachzuweisen.. oder hat jemand ein Präzedenzfall ?


Nix Konkretes, aber bis zu 50 % Teilschuld sind soweit ich weiss kein Einzelfall.

Bin am Freitag übrigens fast ´nem Focus in die Seite gebrettert, weil vor mir ein Taxi rechts abgebogen ist und der Ford aus der engen Straße, in das es wollte links abbiegen wollte. Die Alte hat wohl nicht damit gerechnet, dass ich nicht vom Gas gehe, weiss nicht wie viel Teilschuld ich gehabt hätte, wenn´s zu ´nem Unfall gekommen wäre. Mal abgesehen davon, dass ich die Verursacherin erwürgt hätte
--
Jeder sehnt sich nach ein bisschen mehr Freude beim fahren

Dieser Post wurde am 02.12.2003 um 20:55 Uhr von Gentsai editiert.
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008
02.12.2003, 21:40 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Und du hättest dich bei so offensivem Fahrverhalten auch noch gewundert, wenn dich jemand für böse gehalten hätte ...
--

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009
03.12.2003, 13:11 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Ich meine,

die Sachlage das Dein Vordermann "aus einem bis dahin nicht ersichtlichem
Grund"
(er hat ja erst nicht geblinkt) "unverhältnißmäßig stark gebremst" hat,
macht Ihn auf alle Fälle mitschuldig! Wenn nicht sogar voll ....

Fakt ist, wenn man auf einer Straße fährt, darf man nicht aus einem
nicht ersichtlichem Grund Bremsen!
(und dadurch eine Gefahr für den nachvolgenden Verkehr verursachen)
(z.b. muß man Kleintiere überfahren wenn hinter einem Fahrzeuge sind)

Glück ist für Dich, das Du eine Zeuging hast die bestätigen kann das er
zu spät, zu stark, und/oder erst nach dem Bremsen geblinkt hat.

... Gruß ... Twix ...

P.s. Das kannst Du ggf bei Google unter der StrVO nachschauen ...
--
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Dieser Post wurde am 03.12.2003 um 13:12 Uhr von Twix editiert.
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010
03.12.2003, 20:23 Uhr
Cr3eD
Forumsmitglied


cool danke....eine frage hätte ich noch: hm das auto steht jetzt hier...darf das schon reparieren...muss ich erst fotos machen oder nen gutachter holen....könnte das ding ja wieder fahrbereit machen...wäre natürlich besser
--
stay tuned
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011
03.12.2003, 20:36 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Erst Gutachter holen, der muss das ja begutachten, wie der direkt nach dem Unfall aussah...
--
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012
03.12.2003, 20:53 Uhr
Cr3eD
Forumsmitglied


ist ja alles so teuer hab kein rechtsschutz...allein nen gespräch kostet 30 € bei dem typen....
--
stay tuned
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013
03.12.2003, 21:33 Uhr
Gentsai
Forumsmitglied
Avatar von Gentsai

Habe auch keinen Rechtsschutz und musste keinen Cent für den Gutachter bezahlen, als mir ein LKW die Heckklappe zerdeppert hat.

Sicher, dass es was kostet?
--
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014
03.12.2003, 21:38 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

mist, rechtschutz sollte man immer haben, weiterhin ist unsinniges sofortiges bremsen nicht zulässig(abbiegen oder zeitdrueck sind keine gültigen ausreden), damit macht es schon mal eine 50:50 sache. Mit rechtschutz hättest Du ganz klar die möglichkeit das auf 50:50 zu regeln ohne gerichtlichen akt sehe ich da schlechte karten. Ich mein laut den Strassenregelung musst du auch teilschuld tragen wenn du versuchst durch starkes abbremsen einem tier auszuweichen und dir deshalb einer hinten drauf fährt. Trotz sicherheitsabstand kannste trotzdem drauffahren da es unberechenbar war. Ich hoffe du packst das mit 50:50. In meinen Augen ist der definitiv schuld, aber deine Freundin als Zeugin reicht in diesem fall nicht aus, mindestens eine aussenstehende person müsste hinzugezogen werden.
--
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015
03.12.2003, 21:45 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Angenommen,

es sollten für den Gutachter Kosten entstehen, meine ich,
werden die auf den zu erstattenden Betrag angerechnet ...

D.h. du bekommtst sie ggf von der Versicherung der anderen wieder.

Du solltest Dich in diesem Zusammenhang mit Deiner Versicherung
auseinandersetzen, die können dir den Verlauf bestimmt aus Erfahrung
besser schildern.

Aber fest steht wie erwähnt: immer erst den Gutachter bevor repariert wird !

.... Gruß ... Twix ..
--
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016
03.12.2003, 21:47 Uhr
progressiv
Clubmember
Avatar von progressiv

Gutachter (gehört zur versicherungsfirma) musst man nicht bezahlen... dafür bezahlt ja man autoversicherung..ist also inkl.
--
EX GTI
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017
03.12.2003, 22:15 Uhr
Blätschie
Forumsmitglied
Avatar von Blätschie

Hab mir das mal durch en Kopf gehn lassen. Wie kann es sein das wenn du ca. 20 km/h langsamer fährst keinen Sicherheitsabstand hast?
--
tot aber bequem
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018
04.12.2003, 11:32 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Moin,
was faselt ihr von einem Gutachter ? Der Junge trägt nach allen bestehenden Paragraphen die Hauptschuld und muß seinen Schaden selbst bezahlen. Kein Schwein interessiert sich (Versicherungstechnisch) für seinen Schaden. Bei einer gerichtlich (und ich lege Wert auf "gerichtlich") festgestelltem Schaden,anteilig 50/50, zahlt im Endeffekt jeder seinen Schaden selbst.Wenn der Unfallgegner (warum auch immer) zugegeben hat zu schnell gefahren zu sein, ist relevant, ob er auf Grund dieser Tatsache von der Polizei gebührenpflichtig verwarnt wurde oder nicht.Das Aufnahmeprotokoll der Polizei vor Ort ist für die weitere Schadensregulierung maßgebend.Selbst wenn der Knabe vor ihm zuerst gebremst und dann erst geblinkt hat,kommt automatisch der § 1 zum Tragen (Gummi,aber nix daran zu deuteln),da können Zeugen für den Unfallhergang auftreten noch und nöcher. Also: Unfall mit detailiertem Ablauf der eigenen Versicherung melden und abwarten was geantwortet wird.
Gruß ice
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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019
07.12.2003, 02:07 Uhr
Sharky
Forumsmitglied


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