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04.12.2003, 11:32 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
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Moin, was faselt ihr von einem Gutachter ? Der Junge trägt nach allen bestehenden Paragraphen die Hauptschuld und muß seinen Schaden selbst bezahlen. Kein Schwein interessiert sich (Versicherungstechnisch) für seinen Schaden. Bei einer gerichtlich (und ich lege Wert auf "gerichtlich") festgestelltem Schaden,anteilig 50/50, zahlt im Endeffekt jeder seinen Schaden selbst.Wenn der Unfallgegner (warum auch immer) zugegeben hat zu schnell gefahren zu sein, ist relevant, ob er auf Grund dieser Tatsache von der Polizei gebührenpflichtig verwarnt wurde oder nicht.Das Aufnahmeprotokoll der Polizei vor Ort ist für die weitere Schadensregulierung maßgebend.Selbst wenn der Knabe vor ihm zuerst gebremst und dann erst geblinkt hat,kommt automatisch der § 1 zum Tragen (Gummi,aber nix daran zu deuteln),da können Zeugen für den Unfallhergang auftreten noch und nöcher. Also: Unfall mit detailiertem Ablauf der eigenen Versicherung melden und abwarten was geantwortet wird. Gruß ice --
Mit freundlichem Gruß rennsemmel |