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04.07.2002, 12:24 Uhr
~Teasy
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Poste hier mal was, was ich neulich bei meinem Teilehändler als Aushang gefunden habe:
Zur Information
EG-Betriebserlaubnis
Für Austausch-, Ersatz- und Anbauteile sowie unabhängige technische Einheiten gilt nach der
Richtlinie 78/1015/EWG, Anhang II:
Laut § 19 Abs. 2 StVZO in Verbindung mit Abs. 3, Ziffer 2 und Abs. 4 ist es nicht erforderlich, daß seitens des Inhabers der Betriebserlaubnis eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. eine Übereinstimmungsbescheiniung mitzuliefern ist wenn die oben genannten Teile mit Genehmigungskennzeichen versehen sind.
Damit steht dem Fahrzeughalter eine solche Unterlage nicht zur Verfügung. Die Vorlage der Betriebserlaubnis kann vom Halter nicht verlangt werden. |