004
27.09.2005, 17:22 Uhr
KTB
Forumsmitglied
|
Schau als erstes mal ganz schnell in deinen Kaufvertrag. Steht da "Unfallfrei" dann kannste den auf jeden Fall zurückgeben. Wichtig ist erstmal nur was da genau drin steht, denn diesen Kaufvertrag muss dein Händler erfüllen. Wenn das da tatsächlich steht, dann bist du im Recht und darfst ihn wegen nichterfüllung des Kaufvertrages zurückgeben. Notfalls musst du ihm halt mit deinem Rechtsanwalt drohen, lass dich da ja nicht mit Sprüchen wie "er hätte das nicht gewusst" oder so abwimmeln. Jeder Händler weiß was er verkauft. Falls aber da sowas wie "gekauft wie gesehen" oder so steht dann siehts bitter aus. Dann wird es sehr schwierig bis unmöglich ihn wiederzugeben. -- AX Top BJ.96 mit 45jungen Pferdchen - von Geburt an mit viel Gas gefahren - Schnee-weißer-Metalldrache in rot Alles Orginal (bis auf Öl, Batterie, Wischerblatt, Scheiben->WAK Glas Protector, Radio)
Kämpfe gegen mich |