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AX-Club Forum » Versicherung » Doppelkarte für vers. Fahrzeug bezahlen? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
25.02.2008, 14:43 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Moin Moin liebe Spochtsfreunde.

Sagt mal, ist es eigentlich usus das man für eine Doppelkarte
(Kurzzeitkennzeichen) für ein Versichertes Fahrzeug noch zusätzlich
bezahlen muss?

Situation:
Fahrzeug versichert & versteuert; aber seit 1 Jahr kein Tüv;
muß nicht nur zum Tüv, sondern auch in diverse Werkstätten.

.. Gruß .. Twix ..
--
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001
25.02.2008, 14:50 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Die "Doppelkarte" dient doch zum Nachweis des Versicherungsschutzes. Warum das selbe Fahrzeug doppelt versichern?
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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002
25.02.2008, 14:55 Uhr
Ilkman
Forumsmitglied
Avatar von Ilkman

wenn versichert + versteuert ist es doch zugelassen. Wo ist das Problem?
Ich denke ein Knollen wegen fahrens ohne TÜV ist günstiger als das Kurzkennzeichen
--
lache niemanden aus der nach hinten fällt, vllt nimmt er auch nur Anlauf.


IlKman hat seinen AX 1,0 für € 150,00 bekommen
http://s4.gladiatus.de/game/c.php?uid=69792
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003
25.02.2008, 14:58 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Ja,
mit abgelaufendem TÜV & AU (über 3 Monate), darf man mit einem
versicherten & versteuertem Fahrzeug NUR auf direktem Weg
zum Tüv fahren .. MEHR NICHT..

Da das Fahrzeug aber noch zu diversen anderen Werstätten muß
wäre das ein Verstoß gegen die STvO (fahren ohne ABE) ..

Jensen's Agument is ansich einleuchtent .. Aber erklär das mal
dem PC der Versicherungsagentur ..

.. Gruß .. Twix ..
--
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Dieser Post wurde am 25.02.2008 um 14:58 Uhr von Twix editiert.
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004
25.02.2008, 15:02 Uhr
Ilkman
Forumsmitglied
Avatar von Ilkman

dann fahr erst zum Tüv mit dem Prüfbericht verlängert sich die Frist meine ich
--
lache niemanden aus der nach hinten fällt, vllt nimmt er auch nur Anlauf.


IlKman hat seinen AX 1,0 für € 150,00 bekommen
http://s4.gladiatus.de/game/c.php?uid=69792
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005
25.02.2008, 15:05 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

FZV §10
"(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

Wenn du nachweisen kannst, dass die Werkstattaufenthalte zur Erlangung des TÜV-Segens dienten, sehe ich hier kein Problem.
--
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006
25.02.2008, 15:10 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Nimm eine Werkstatt mit HU im Hause.


Ansonsten:

HU:
Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 25 EUR
Überschreitung mehr als 8 Monate: 40 EUR Bußgeld) + 2 Punkte

Abgelaufene AU kommt noch mal extra.


Versicherungsschutz wird zumindest ein Problem, wenn ein Mangel zum Unfall führt.

Habe letztens auch nach fast zwei Jahren den Standort meines Motorrads gewechselt, aber die HU vorher kurz selbst gemacht. Fahrzeug war also verkehrssicher.
Das Risiko die Punkte zu kassieren habe ich halt in Kauf genommen.
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007
25.02.2008, 15:11 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

@Jensen
SUPER, dank Dir .. den Text hab ich gebraucht ...

Hab grad bei der Polizei angerufen ..
Die haben mir meine Aussage bestätigt und meinten im schlimmsten
Fall ist es ein Verwahngeld in Höhe von 35,- plus Mängelkarte
(= 10 Tage Zeit für TÜV Untersuchung)

Das ist doch allemal preiswerter als 78,- für Doppelkarte + 70,-
für Kennzeichen & Gebühren ..
--
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008
25.02.2008, 15:21 Uhr
lxuser
Forumsmitglied
Avatar von lxuser

Da hast du dem Polizisten entweder nicht gesagt, wie lange die Überziehung ist, oder er hatte keine Ahnung.
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009
25.02.2008, 15:28 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Puh ...
wenn ich das noch wüßte ...

Aber ansich kann man mit den Jungs hier in Olivgrün (& Senfgelb) reden.

Wie er auf 35,- gekommen ist, obwohl das in deinem aufgeführten
Bußgeld-Katalog überhaupt nicht vorkommt, weiß ich nicht ..
Ich weiß nur, das sie hier im Kreis gern Mängelkarten verteilen
und das is auch ok ..

Fraglich ist ja ansich auch ob sich das Bußgeld nicht mit:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen ..
beißt .. Ich werd den Text jedenfalls mitnehmen ..

.. Gruß .. Twix ..
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Dieser Post wurde am 25.02.2008 um 15:29 Uhr von Twix editiert.
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010
25.02.2008, 15:31 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Für Überzehen des TÜV-Termins ist ein Bußgeld fällig. Das hat mit der Zulässigkeit der Fahrt nix zu tun.
--
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011
25.02.2008, 15:39 Uhr
PaladinX
Clubmember
Avatar von PaladinX


Zitat:
Jensen postete
Für Überzehen des TÜV-Termins ist ein Bußgeld fällig. Das hat mit der Zulässigkeit der Fahrt nix zu tun.

Hier im Saarland kannste noch 3 Monate überziehen.
Aber da Twix weder im Saarland, noch 3 Monate überzogen hat trifft das ja nemmer zu
--
Vorsicht!! Schwenker am Lenker

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012
26.02.2008, 14:22 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Also ich würde meiner Versicherung klar die alternative geben wir die Doppelkarte kostenfrei zu geben oder einen kunden weniger zu haben.
Ich denke es kommt hier völlig auf die Versicherung an und wenn sie kacke ist solltest Du sie wechseln. Sowas ist service.

Ansonsten würde ich auch den pragmatischen Weg gehen und eine Werkstatt die AU anbietet ansteuern. Ohne AU gibts keine HU damit ist alles im rechtlichen Rahmen.
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