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AX-Club Forum » Versicherung » Werkstatt oder Gutachten? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000
28.10.2010, 15:55 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Hey Leute!
Brauche dringend eure Hilfe!

Letzte Woche ist mir eine gegen meinen wunderschönen AX *gg* gefahren und hat meine Stoßstange verbogen und das li. Licht "etwas" geschrottet. Ich war auch schon in der Citroen Werkstatt und hab mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung geholt.

727,- und ein paar Zerquetschte

Ich hab jetzt Angst, dass die gegnerische Versicherung das nicht bezahlt, weil das Auto so viel ja (fast) gar nicht mehr wert ist!?
Oder soll ich es lieber über ein Gutachter machen?

Was empfehlt ihr mir? oder wie sind Eure Erfahrungen??

LG und danke!!

Jessy
--
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001
28.10.2010, 16:05 Uhr
MitsuColt
Forumsmitglied


Nach dem Kostenvoranschlag von Citroen wäre das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden, dass heißt wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen.

Die Versicherung wird Dir einen geschätzten Restwert auszahlen, daher Kostenvoranschlag von Citroen bei der Versicherung einreichnen.

Diese sieht, dass es sich rechnerisch um einen Totalschaden handelt und zahlt Dir dann den von Ihnen errechneten Restwert aus.

Wichtig ist natürlich, dass Du nicht Unfallverursacherin bist.
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002
28.10.2010, 16:25 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

mache noch Auslagen für Telefon,Fax etc. geltend! 25 euro.
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel
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003
28.10.2010, 16:51 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Hey MitsuColt. Danke für die schnelle Antwort!
Also ist es egal, ob ich gleich ein Gutachten mache oder den Kostenvoranschlag hinschicke?!
Also denkst du, dass die das auf gar keinen Fall bezahlen??
Und kommen die dann und sehen sich mein Auto bzgl. der Wertschätzung an?
Und wie ist das.. Umso höher der Kostenvoranschlag ist, umso mehr Geld bekomm ich dann noch?! Oder wie errechnen die das?

Unfallverursacherin bin ich nicht.

Man man man.. ^^ Ist das beschissen...

@fen: ja das tu ich und Ersatzwagen oder Aufallgebühren würde ich auch bekommen, solange es in der Werkstatt ist. Aber das entfällt ja auch ganz, wenn die die Reparatur nicht bezahlen oder?!
--
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004
28.10.2010, 16:52 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

und achte darauf, daß Dir die Mehrwertsteuer ausgezahlt wird (und nicht erst nach Einreichen der Reparaturrechnung). Wird von den Erstattern gerne versucht.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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005
28.10.2010, 17:01 Uhr
MitsuColt
Forumsmitglied


Also och glaube kaum, dass Dein AX aktuell einen Restwert von 727€ zur Zeit hat.

Daher bekommst Du nicht das Geld für die Reparatur sondern den Restwert, vielleicht 500€ plus zusätzliche Ausgaben wie o.a. von der gegnerischen Versicherung.

Für den Restwert musste in Fahrzeugtabellen gucken
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006
28.10.2010, 17:04 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Okay, also werde ich jetzt einfach den Kostenvoranschlag dorthin schicken richtig?
Danke euch!
--
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007
28.10.2010, 17:23 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

Mein Auto war damals auch Totalschrott, konnte dennoch 14 Tage Ausfall geltend machen, da du ja kein Leihwagen nehmen möchtest
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel
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008
28.10.2010, 17:41 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Ja aber meiner ist ja nicht "Totalschrott" oder meinste ich krieg des auch durch?!
--
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009
28.10.2010, 18:30 Uhr
DR.AX
Dealer & Repair
Avatar von DR.AX

Ohne jetzt den genauen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu kennen,möchte ich noch auf die 130%-Regel hinweisen....das heisst du kannst bis zu 130% des Zeitwertes reparieren.
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010
28.10.2010, 19:16 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen


Zitat:
DR.AX postete
Ohne jetzt den genauen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zu kennen,möchte ich noch auf die 130%-Regel hinweisen....das heisst du kannst bis zu 130% des Zeitwertes reparieren.

erklär mal bitte.


ruf doch mal bei deiner versicherung an und frag nach. die sagen schon ob das io is oder nicht.
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel

Dieser Post wurde am 28.10.2010 um 19:18 Uhr von fen editiert.
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011
28.10.2010, 19:49 Uhr
Witty
Forumsmitglied


Moin und Hallo,

wir habe gerade den gleichen Fall laufen. Nur war unsere Cit-Werkstatt so gut, dass sie keinen Voranschlag gemacht (und berechnet) haben sondern uns gleich einen Gutachter empfohlen haben. Das mit der Werkstatt wird von den Versicherungen gerne gesehen, da fahren sie nämlich (viel) günstiger - und Du schlechter.

Für die Zeitwertschätzung gibt es eine ganz einfache Regel bei Fahrzeugen ab ca. 16 Jahren: Monate, die der Wagen noch TÜV hat mal 40 Euro.

Auch der Nutzungsausfall ist so eine Sache. Die Versicherung sagt: alte Karre, 2-3 Tage. Der Gutachter sagt z.B. bei uns 8-10 Tage. Wie lange der Wagen tatsächlich in der Werkstatt steht spielt dabei keine Rolle.

Restwert ist das nächste Thema. Versicherung denkt sich was aus und sagt z.B. 150,- Euro. Das wird dann von dem, was Du kriegst noch abgezogen. Unser Gutachter hat gesagt 1,- Euro - also nix wirklich zum Abziehen.

Beste >>-Grüße

Witty
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012
28.10.2010, 21:45 Uhr
ententuner
Forumsmitglied


Hab jetzt net alles gelesen wenn du aber nicht schuld bist nehm dir nen Gutachter und nen Anwalt muss dann die gegnerische Versicherung zahlen.
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013
28.10.2010, 21:49 Uhr
Wooky
Forumsmitglied
Avatar von Wooky

Was soll der Anwalt bringen wenn die Schuldfrage schon geklärt ist?
@AX-Girl: Zeig mal ein Bild
--
GT MK1 "Black Pearl" 225k
Silvia S12 1.8T 8V "Sayuki" 154k, Karosserie: 100%, Fahrwerk: 95%, Motor:95%, TÜVed~
200SX S13 1.8T 16V 22*k im Aufbau...

Dieser Post wurde am 28.10.2010 um 21:51 Uhr von Wooky editiert.
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014
28.10.2010, 22:31 Uhr
Robs
Forumsmitglied
Avatar von Robs


Zitat:
Wooky postete
Was soll der Anwalt bringen wenn die Schuldfrage schon geklärt ist?

Zum Anwalt kann ich aus Erfahrung auch raten.
Ich hatte mal nen Chrash auf nem Parkplatz, nach ein bisschen hin und her mit Polizei und Ordnungsamt war die Schuldfrage auch mehr oder weniger geklärt. Ich habe zumindest verkehrsrechtlich nichts falsch gemacht, also kein Bußgeld oder so.
Nun zu den Versicherungen:
mein Schaden wurde vom Gutachter auf ca, 3000,- beziffert, der Unfallgegner hatte ca. 1000,- Schaden. (das waren beides keine Totalschäden)
Meine Versicherung hat dem Gegner 50% bezahlt, und ich habe seit nun über 4 Jahren keinen Pfennig gesehen.
Ich war dann auch mit Anwalt bis vors Gericht gezogen, aber ist alles ziemlich dumm gelaufen.
Deshalb, wenn es um größere Schäden und Summen geht,am besten gleich zum Anwalt!
--
Saxo 1.1i @ E85, MS2 (hochverdichtete Monospritze)
AX "le blanc" 1.1i @ E85 (in Arbeit)
Simson Schikra 125 (Schönwettermoped)
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015
28.10.2010, 22:58 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

was wichtig ist, du hast freie gutachterwahl, nimm ja nicht den von der gegnerversicherung!

ich habs damals nicht gewusst,aber der war trotzdem gut
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel
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016
29.10.2010, 08:03 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Danke für eure Hilfe!
Also soll ich doch zum Gutachter gehen? Und wer bezahlt den?

Vlt bin ich ja doof, aber ...

Das ist doch egal, ob der Gutachter oder die Werkstatt sagt, wie hoch der Schaden und alles ist. Wenn es zu viel ist ist es doch einfach zu viel oder nicht?

Ich krieg das nicht in mein Kopf rein, wie das zu verstehen ist ^^

LG Jessy
--
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017
29.10.2010, 09:44 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Die Notwendigkeit für einen Gutachter richtet sich etwas nach der Schadenshöhe. Dieser ist spezialisiert auf solche Gutachten, kennt genauso die Werkstattpreise und kann dir auch den Wiederbeschaffungswert beziffern. Der Restwert hat mit der Bestimmung eines (wirtschaftlichen) Totalschadens denkbar wenig zu tun. Wie der Dr. schon sagt, kann man auch auf Reparatur bestehen, wenn die Reparaturkosten bei bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes liegen.
Wenn die Schuld beim Unfallgegner liegt, gilt freie Wahl des Gutachters und bezahlt wird er dann von der gegnerischen Versicherung. Auch wenn diese dann ein Gegengutachten erstellen möchte, muss man dieses nicht akzeptieren.
Grundsätzlich würde ich auch dazu raten, einen Anwalt zu konsultieren. Die Kosten dafür trägt ebenfalls die Versicherung, du stellst sicher, nichts zu vergessen und er kann dir solche Fragen zu Abwicklung in der Regel kompetent beantworten.
Um den Nutzungsausfall während der Reparatur zu überbrücken, kann man zum Leihwagen greifen oder sich diesen gemäß Liste (beim AX wohl 23€/Tag) auszahlen lassen. Bei ersterem ist Vorsicht geboten. Die Firmen werden da überaus großzügig, vor allem was den Rechnungsbetrag angeht, wenn schon die Versicherung zahlt. :-)

Siehe auch: http://www.adac.de/infotestrat/unfall-schaeden-und-panne/unfallabwicklung/unfall/schadenabwicklung-deutschland/default.aspx?ComponentId=38367&SourcePageId=48567
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
ax-berlin.de -
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018
26.11.2010, 16:32 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Also Leute,

ich habe jetzt einen Scheck über 641,- bekommen. habe noch 20 € Unkostengebühren rausgeholt.
Habe mir in Ebay die Stoßstange für 59 € gekauft und die wird ranmontiert. Und gut ist. Habe Den Betrag des Kostenvoranschlag abzüglich der MwSt. bekommen.

Eigentlich ne tolle Sache

LG Jessy
--
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019
26.11.2010, 19:22 Uhr
Saxofreaky
Forumsmitglied
Avatar von Saxofreaky

Wenn du für den stoßfänger eine rechnung hast, reiche diese nach und laß dir die mwst auszahlen, rest gibst du an das du in eigenarbeit repariert hast....außerdem solltest du von dem vernüftig instandgesetztem fahrzeug ein bild mitschicken...
--
Stephan
ab 09/13 Peugeot 406 Coupé V6 190PS
ex AX GTi 1600 / Saxo 16V VTS LPG

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020
26.11.2010, 19:54 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Ja aber ich habe im kostenvoranschlag die stoßstange für 300,- drin. aber nur 59 bezahlt. geht das dann trotzdem? und kann ich was dafür bkommen, dass ich selbst repariert habe?!? oder wie soll ich das verstehen?

LG Jessy
--
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021
07.12.2010, 17:31 Uhr
Peter V
Forumsmitglied



Zitat:
AX-Girl postete
Also Leute,

.....

Habe Den Betrag des Kostenvoranschlag abzüglich der MwSt. bekommen.

Eigentlich ne tolle Sache

LG Jessy

Gar nix toll. Die Versicherung MUSS die Mwst. mit erstatten. Stand doch schon weiter oben .....
--
Gruß von P.
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022
07.12.2010, 18:16 Uhr
AX-Girl
Forumsmitglied


Ich habe von MEINER und der gegnerischen Versicherung gesagt bekommen, dass ich die MwSt. nur nachbezahlt bekomme, wenn ich es nachweislich in der Werkstatt reparieren lasse! Und das tu ich ja nicht!
Was macht dich so sicher, dass die MwSt. mitbezahlt werden müssen?

*verlegenbin*
--
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023
07.12.2010, 18:34 Uhr
Wooky
Forumsmitglied
Avatar von Wooky


Zitat:
AX-Girl postete
Ich habe von MEINER und der gegnerischen Versicherung gesagt bekommen, dass ich die MwSt. nur nachbezahlt bekomme, wenn ich es nachweislich in der Werkstatt reparieren lasse! Und das tu ich ja nicht!
Was macht dich so sicher, dass die MwSt. mitbezahlt werden müssen?

Meinste die geben dir freiwillig was?
Da die MwSt auf allem drauf ist, musstest du sie für das Teil bezahlen, ergo müsste es die Werkstatt auch bzw würde es da dann unter deren Rechnung aufgeführt.
Also kurz und knapp, Jacke wie Hose wers repariert hat, die Vers muss MwSt zahlen.
--
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Silvia S12 1.8T 8V "Sayuki" 154k, Karosserie: 100%, Fahrwerk: 95%, Motor:95%, TÜVed~
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Dieser Post wurde am 07.12.2010 um 18:35 Uhr von Wooky editiert.
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024
07.12.2010, 19:20 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Die wird ja letztendlich nur durchgereicht. Daher wird sie auch nur mitgezahlt, wenn die ausgewiesen werden kann.
--
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"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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