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12.10.2016, 10:27 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
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Streng genommen hat jeder AX eine LWR, einige von innen, andere am Scheinwerfer selbst verstellbar. Daher kommt es meist auf den Prüfer an, wie sehr er sich ins Licht stellt, um einen kleinstmöglichen Schatten zu werfen, über den er bei der Abnahme springen muß. Bei uns hier war nach einigen Vorkommnissen mit sogenannten Eintragungen von Anbauteilen und der Bestrafung von einzelnen Prüfern, die Verunsicherung groß. Einem Bekannten hat man die Eintragung von !85/50iger Bereifung mit der Begründung abgelehnt, dass das Gutachten von 1989 abgelaufen ist und nicht mehr zur Abnahme herangezogen werden kann. Der Konkurrenzkampf unter den verschiedenen Prüforganisationen wird immer härter. Es lohnt sich also in jedem Fall, bei Fahrzeugen, die kurz vor dem Oldtimerstatus stehen, Gutachten von Herstellern zu sammeln, um beweisen zu können, das der Anbau von Doppelscheinwerfern zur damaligen Zeit, eine anerkannte Tuningmaßnahme war, da nur Veränderungen an Fahrzeugen bei der "Oldtimerprüfung" anerkannt werden, die auch damals durchgeführt wurden, oder weden konnten. --
Mit freundlichem Gruß rennsemmel |