002
17.08.2007, 22:39 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Also ich hatte für meine Freundin mal einen Bulli (ehemals Bundeswehr- Sanitäts-Fzg) gekauft. Im Kaufvertrag stand dann auch drin "wird als Bastlerfahrzeug verkauft". Hatte neuen TÜV und erstmalige zivile Zulassung. Nach vier Wochen war das Getriebe hin, ich hab dem Verkäufer dann gesagt, er hätte auch reinschreiben können "wird als Bügeleisen verkauft". Hab jedenfalls ein anderes Getriebe bekommen, was heute noch (nach vier Jahren) funktioniert. Ich denke mal, dieser Spruch mit dem Bastel oder Ersatzteil hält rechtlich nur, wenn das Fzg. OHNE TÜV gekauft wird.
Uwe -- UWE
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