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AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Fernscheinwerfer » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
21.01.2008, 14:04 Uhr
ita.mod
Forumsmitglied
Avatar von ita.mod

So meine Frage bezieht in erster Linie auf meine GT Schürzen die ja unten die Aussparungen für Nebel-/Fernscheinwerfer besitzt. Erst dachte ich mir, machste da überall Gitter hinter, dann hätte ich jedoch an der Schürze rumschnibbeln müssen, was ich eigentlich nicht möchte. Dann dachte ich mir, machste wie ursprünglich dafür vorgesehen Scheinwerfer rein. Problem: Original Scheinwerfer extrem selten und dadurch auch teuer. Soweit ich weiss darf man mit einem Paar Zusatzscheinwerfer rumfahren. Durch stöbern bin ich mal bei diesen hier gelandet.

http://www.atu.de/pages/shop/artikel_detail.html?wg=wg_5475&artikelnr=BO9001

ATU hin oder her, wenn sie passen, wäre mir das egal. Ist doch technisch möglich, oder? Dann allerdings als Zusatzscheinwerfer. Also mit den normalen Leuchten sollen sie angehen.

Gruß

Tobias
--
Gruß Tobias

Citroen AX 1.4i
Seat Leon 1.6 16V
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001
21.01.2008, 18:20 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Ich denke mal, das die zusätzlichen Fernscheinwerfer, die du in die GT-Schürze machen willst, nicht zulässig sind.
Lt. §50 StVZO dürfen zusätzliche Fernscheinwerfer angebaut werden, aber es müssen bestimmte Abmessungen eingehalten werden ( Unterkante der Scheinwerfer mind. 500 mm über der Fahrbahn, usw.).
Ich glaube, wenn du "da unten" Fernscheinwerfer rein machst, sind die nur als "optischer Leckerbissen" zu gebrauchen, da Fernscheinwerfer etwas höher angebaut sein sollten.
Ich würde mich an deiner Stelle vorher beim TÜV/DEKRA erkundigen, ob das machbar ist, technisch ist es das auf alle Fälle.
--
UWE

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002
21.01.2008, 18:31 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Die darfst du einbauen (wenn sie passen) , allerdings mußt du dann (offiziell) das Fernlicht in den normalen Scheinwerfer abklemmen (4-fach Fernlicht ist nicht erlaubt).
In meinem roten sind auch Fernscheinwerfer drin , die gabs mal original für den BX GTI .
--
Gruß Andreas


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003
21.01.2008, 22:03 Uhr
ita.mod
Forumsmitglied
Avatar von ita.mod

Ach nee, hab ich ja jetzt schon kein Bock mehr drauf... Dann wird ein Teil vom plastikmist rausgeschnippelt und dann kommen da Gitter rein. Zwischendurch sollste sie auch endlich mal lackiert werden.
--
Gruß Tobias

Citroen AX 1.4i
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004
21.01.2008, 22:07 Uhr
Hoschel
Forumsmitglied


Wieso ist 4fach Fernscheinwerfer nicht erlaubt?
Zusatzfernscheinwerfer sind zulässig und ich hab noch nichts drüber gelesen, dass diese nicht leuchten dürfen.

Man betrachte sich den Fiesta Xr2i.. Orig. Zusatzfernscheinwerfer hat ich drinne ohne Probleme..
--
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005
21.01.2008, 22:21 Uhr
MM
Forumsmitglied
Avatar von MM

Beim 205er gab es auch original (z.B. Roland Garros-Edition) Nebler/Zusatzscheinwerfer, die zusammen mit dem Fernlicht angehen.

Nebler sind es eigentlich nicht, da sie nur angehen, wenn man das Fernlicht einschaltet...
--
"Dumm ist der, der Dummes tut"
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Dieser Post wurde am 21.01.2008 um 22:22 Uhr von MM editiert.
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006
21.01.2008, 22:31 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Also damals wo ich die neu bekommen habe stand in der ABE genau das drin was ich oben geschrieben habe .
Sollte mich wundern wenn sich da was geändert hat , aber ich bin ja kein allwissender Misthaufen
--
Gruß Andreas


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007
21.01.2008, 22:37 Uhr
MM
Forumsmitglied
Avatar von MM

Ich könnte ja jetzt dazu einen Spruch lassen aber ich lasse es lieber
--
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008
21.01.2008, 22:44 Uhr
MM
Forumsmitglied
Avatar von MM

Hier steht ein Auszug aus der StVo.

Soweit ich diesen verstehe, ist es egal, wie hoch die Scheinwerfer (also keine Mindesthöhe) und wie viele es sind.
--
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Dieser Post wurde am 21.01.2008 um 22:45 Uhr von MM editiert.
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009
21.01.2008, 22:56 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Also die Nebler müssen bei Standlicht leuchten, können aber auch bei Abblendlicht leuchten. Das sie bei Fernlicht ausgehen müssen, davon steht nix in der StVZO.
Zusätzliche Fernscheinwerfer dürfen mit dem Abblendlicht zusammen leuchten, es steht nicht extra in der StVZO, das die originalen Fernlichter dann nicht mehr leuchten dürfen, ergo können auch vier Fernscheinwerfer leuchten (wie bei mir )
--
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010
21.01.2008, 23:02 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky


Zitat:
MM postete
Hier steht ein Auszug aus der StVo.

Soweit ich diesen verstehe, ist es egal, wie hoch die Scheinwerfer (also keine Mindesthöhe) und wie viele es sind.

Eben nicht:
Im §50 Abs.3 heißt es:
"Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen."

Und die Anzahl ist auch begrenzt, man darf alles in Einzelscheinwerfern haben, also Abblend-, Fern- und Nebeleuchten, macht zusammen sechs Scheinwerfer, nachzulesen auch in der StVZO.
--
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011
21.01.2008, 23:13 Uhr
CST
MOD
Avatar von CST

Ich mein , bei mir sind die "Zusatzscheinweifer" über das Standlicht geschaltet , ich werd alt und vergesslich und ist das Standlicht aus ist alles aus ^^
Die original Fernscheinwerfer sind bei mir auch noch in Funktion , aber das ist mal wieder eine spannende Frage für meinen Prüfer.
Mal sehen wie er es auslegt !?
--
Gruß Andreas


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012
22.01.2008, 00:39 Uhr
Hoschel
Forumsmitglied


Nebelscheinwerfer dürfen mit Standlicht leuchten wenn sie nen gewissen Abstand vom Spiegel zur Fahrzeugmitte nicht überschreiten.
Andernfalls dürfen sie erst mit Abblendlicht geschaltet werden.

Fragt mich bitte nicht nach dem Grund. Versteh es auch nicht. Aber steht so in meinem Fahrzeugbuch drinne unter den Stvzo-Auszügen..

Und wie schon erwähnt der Fiesta Xr2i hat ja Nebelscheinwerfer und zusätzliche Fernscheinwerfer drinne..
--

Dieser Post wurde am 22.01.2008 um 00:39 Uhr von Hoschel editiert.
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013
22.01.2008, 01:39 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Nicht "dürfen", sondern "müssen". Wie ich es in 009 geschrieben habe, wenn die Nebler zu "eng" in die Fahrzeugmitte gebaut sind, greift §52 Abs. 1 StVZO:
"Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können."

P.S.: Die Spiegel haben definitiv nichts mit der Fahrzeugbreite zu tun. Siehe §32 Abs. 1 StVZO:
"Die Fahrzeugbreite ist nach der ISO-Norm 612-1978, Definition Nummer 6.2 zu ermitteln. Abweichend von dieser Norm sind bei der Messung der Fahrzeugbreite die folgenden Einrichtungen nicht zu berücksichtigen:.......Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht.....
--
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Dieser Post wurde am 22.01.2008 um 01:43 Uhr von Blacky editiert.
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014
22.01.2008, 03:15 Uhr
MM
Forumsmitglied
Avatar von MM

Ich habe mir jetzt alle "lichttechnisch relevanten" Texte der StVo durch gelesen und kann nirgendwo eine Begrenzung der Scheinwerferanzahl nach oben lesen, außer bei Nebelscheinwerfern (2).

Zusatzscheinwerfer für Fernlicht dürfen also auch unterhalb von 500mm angebracht werden.
--
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015
22.01.2008, 07:20 Uhr
blondi_sein_ax
Forumsmitglied
Avatar von blondi_sein_ax

haben darf man 2mal abblend 4mal fern inkl. 2mal standlicht macht wie schon gesagt 6 scheinwerfer max alles andere ist nur zulässig auf abgesperrter strecke.

hatte damals 2 nebler in der mitte (direkt unterm kennzi) der orig. ax stoßi verbaut diese mussten nach absprache mit der dekra so geklemmt werden das sie erst ab eingeschaltetem standlicht leuchten "nicht ohne eingeschaltetes licht in betrieb zu kommen."

@ita.mod ich habe beides bei mir in der musketier stoßi wie auch bei der orig. schon. sprich renngitter und dahinter die nebler sieht auch schick aus weil siehst die neblers erstmal nicht.;o)
--
grüße stefan
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016
22.01.2008, 09:25 Uhr
Rueste
Forumsmitglied


Ich hab an meinem Kleinen die maximale zulässige Anzahl an Scheinwerfern.
Die Originalen, dann 2x Nebelscheinwerfer (gehen nur wenn mindestens Standlicht an ist) und 2x zusätzliches Fernlicht.
Es gibt da auch noch ne Mindesthöhe, die die Scheinwerfer über der Straße haben müssen.
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017
23.01.2008, 09:16 Uhr
ita.mod
Forumsmitglied
Avatar von ita.mod

Also langsam kommt man hier richtig durcheinander. Erstmal danke an euch, die sich durch die StVo gequält haben. Ich denke, ich werde es einfach riskieren. 500 mm über der Straße bekomme ich zwar nicht hin, aber was solls... Ich möchte halt nur 2 zusätzliche Fernscheinwerfer (keine Nebler) die zusammen mit dem Abblendlicht angehen. Kann ja nicht so schwer sein. Sehe oft genug welche mit sowas rumfahren. Sieht nämlich schon irgendwie schick aus. Also danke nochmal für eure Bemühungen.
--
Gruß Tobias

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018
23.01.2008, 10:32 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Fahr' beim TÜV/DEKRA vorbei und frage die, bevor du umbaust.
--
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