Anmelden || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Home || Statistik || Kalender || Staff || New! Downloads Willkommen Gast!
[ Treffen ] [ Abkürzungen/Erklärungen ] [ Impressum ]

AX-Club Forum » Citroen AX allgemein » Unfall beim abschleppen.. wer muss zahlen ?! » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
03.01.2007, 16:57 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Meiner Freundin ist ein recht lustiger Unfall passiert:

Nen Mädel hat sich von ihrem Chef (einem KFZ Mechaniker) abschleppen lassen. Da die Trulla das aber nicht so raus hatte, hatte sie keinen Schlüssel im Zündschloss.. die beiden biegen ab, das Lenkradschloss rastet ein, und weil sie scheinbar auch ihre Bremse nicht kennt fährt der Wagen schön artig in die Seite von dem Wagen meiner Freundin die dort an der Ampel steht. Schaden: 2500 EUR.


Nach nur 3 Monaten ist die Versicherung des Mädels auf die Idee gekommen, dass sie ja garnicht zahlen muss. Bei abgeschleppten Autos müsse der Fahrer des Zugfahrzeuges bei Unfällen haften...

Keine Ahnung was richtig ist.. könnte logisch sein.. ich meine man darf auch nicht zugelassene Wagen abschleppen.. die wären ja auch nicht versichert also müsste in diesem Fall der Zugwagen zahlen.. ich bin da aber nicht sicher..

Weiss wer von euch das ?! Versucht die Versicherung sich zu drücken oder haben die tatsächlich recht ?!
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001
03.01.2007, 17:08 Uhr
Pipolo
Forumsmitglied


Beim Abschleppen mit einen abschlepper haftet der Fahrer ggf. Firma.

Beim Abschleppen mit 2 pkw mit zwei personen musst riegulär die Personen zahlen die denn Unfall verursacht WEIL Der Fahrer der abgeschleppt wird braucht nichtmals einen Führerschein aber der muss kenntnisse über das Fahrzeug haben in Deutsch Beherrschen müssen.
--
Opel Corsa b Gsi mit C20let 3 Ph motor mitm f28 Getriebe (NEU)
Citroen Ax Gti (16er) bauj.92
Lancia Integrale HF EvoIII
Cagiva Raptor v1000 extra
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002
03.01.2007, 17:16 Uhr
Pipolo
Forumsmitglied


Der Führer des ziehenden Kfz ("vorn") benötigt eine Fahrerlaubnis der Klasse, die dem ziehenden Kfz zugehört. Der Lenker des gezogenen Kfz ("hinten") braucht hingegen keine Fahrerlaubnis. Die Person am Steuer des gezogenen Fahrzeuges muss lediglich in die Bedienung eingewiesen und geeignet sein, ein Fahrzeug gemäß den entsprechenden Anforderungen im Verkehr zu bewegen.

Die Verbindung vom ziehenden zum gezogenen Kfz ist durch ein Abschleppseil herzustellen, welches während der Fahrt nach Möglichkeit straff gespannt bleiben sollte. Auch kann eine starre Abschleppstange eingesetzt werden, was sich insbesondere bei Pannenfahrzeugen mit Bremsdefekt o.ä. anbietet. Der lichte Abstand darf in beiden Fällen vom ziehenden zum gezogenen Kfz nicht mehr als 5 Meter betragen. Abschleppstangen und Abschleppseile sind ausrechend erkennbar zu machen, z.B. durch einen roten Lappen ... (vgl. § 43 StVZO: Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen). ;P
--
Opel Corsa b Gsi mit C20let 3 Ph motor mitm f28 Getriebe (NEU)
Citroen Ax Gti (16er) bauj.92
Lancia Integrale HF EvoIII
Cagiva Raptor v1000 extra
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003
03.01.2007, 17:19 Uhr
Pipolo
Forumsmitglied


also ich musste letztens latzen wo mein bruder in einen benz gesegelt ist
--
Opel Corsa b Gsi mit C20let 3 Ph motor mitm f28 Getriebe (NEU)
Citroen Ax Gti (16er) bauj.92
Lancia Integrale HF EvoIII
Cagiva Raptor v1000 extra
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
004
03.01.2007, 17:21 Uhr
MEKKI
Forumsmitglied


Theoretisch ist die Versicherung des ziehenden Fahrzeugs in der Pflicht.
--
AX Wiki AX Gallery
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
005
03.01.2007, 17:36 Uhr
MeisterYodaOne
Forumsmitglied
Avatar von MeisterYodaOne

Jup würd ich mal auch meinen.D er Hinten im Abgeschlepten Auto sitzt braucht kein Führerschein muss mit dem KfZ Vertraut gemacht werden (hört sich komisch an is aber so ) und muss Volljährig sein!
--
Eine Hand f�r's Auto, eine f�r die frau!
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
006
03.01.2007, 18:24 Uhr
Pipolo
Forumsmitglied


wenn aber kein Schlüssel steckt die der lenkrad schloss rastet und nicht mals uff die Bremse getretten wird ist das sogar Grob fahrlässig.
--
Opel Corsa b Gsi mit C20let 3 Ph motor mitm f28 Getriebe (NEU)
Citroen Ax Gti (16er) bauj.92
Lancia Integrale HF EvoIII
Cagiva Raptor v1000 extra

Dieser Post wurde am 03.01.2007 um 18:26 Uhr von Pipolo editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
007
03.01.2007, 18:35 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel


Zitat:
MeisterYodaOne postete
Jup würd ich mal auch meinen.D er Hinten im Abgeschlepten Auto sitzt braucht kein Führerschein muss mit dem KfZ Vertraut gemacht werden (hört sich komisch an is aber so ) und muss Volljährig sein!

Volljährig braucht er nicht zu sein ! (BGH NZV 90 157)
Versichert ist das hintere Fahrzeug in jedem Fall über das Zugfahrzeug.
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
008
03.01.2007, 19:47 Uhr
Waldemar
Forumsmitglied


da gibts noch nen kleinen aber feinen unterschied!

(Abschleppen = ein defektes Fahrzeug bis zur nächst gelegenden Werkstatt abschleppen, ist das KFZ auf der Autobahn stehen geblieben so darf man nur bis zu nächsten abfahrt abschleppen)

Beim AB schleppen muss der gezogene min. 14 jahre alt sein und der Vordermann braucht die Führerscheinklasse C1E!! Wenn man mit Seil abschleppt und der Hintermann keinen Führerschein besitzt, so darf das gezogene Fahrzeug nicht mehr als 50% des Leergewichts vom Zugfahrzeug wiegen!!! Oder der gezogene hat eine entsprechende Fahrerlaubnis

Beim Schleppen gilt: hat der Hintermann keinen Führerschein und das geozogene KFZ wiegt über 50% des Zugfahrzeuges ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis!!! Wenn der Fahrer des Zugfahrzeuges kein C1E besitz so fährt er auch ohne Fahrerlaubnis ausser das Zuggespann wiegt nicht mehr als 3,5t, das gezogene Fahrzeug wiegt nicht über 50% des Zugfahrzeuges, und man schleppt mit Stange.... dann ist es nur unerlaubtes schleppen macht 10 -25EUR (regional unterschiedlich)

Das Schleppen auf der Autobahn ist nicht erlaubt, man bekommt für die BAB auch keine Genehmigung. Man darf aber mit einer Schleppgenehmigung über Landstraßen/ Bundesstraßen etc. schleppen!

Um das Rauszufinden mussten 2 Polizisten die mich beim "unerlaubten schleppen" angehalten haben 1STD lang rumtelefonieren und paragraphen wälzen
--

Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...

Fiesta GFJ Vs. Ax

Dieser Post wurde am 03.01.2007 um 19:50 Uhr von Waldemar editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
009
03.01.2007, 22:21 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
Avatar von Blacky

Wenn die "Trulla" einen FS hat, hat sie selber ganz schlechte Karten, egal ob nun die Haftpflicht vom ziehenden greift.

Abschleppen ist das "hinfortbringen" eines betriebsunfähigen Fzgs.

Schleppen ist z.B. das schleppen eines Fzgs ohne Scheinwerfer zum Lackierer, da muss dann der ziehende einen C1E haben und der gezogene einen C.

Uwe
--
UWE

__________________________________
.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) --
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
010
04.01.2007, 10:07 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Was aber vorher angemeldet werden muss bei den örtlichen Behörden!
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
ax-berlin.de -
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
011
04.01.2007, 10:33 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

In meinem Link ist doch alles genau erklärt (man muß nur auf den Pfeiltasten weiterklicken, bis es nicht mehr geht) .
Auch die Unterschiede zwischen "schleppen", "abschleppen".
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel

Dieser Post wurde am 04.01.2007 um 10:34 Uhr von rennsemmel editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
012
05.01.2007, 22:58 Uhr
citroholiker
Forumsmitglied


hallo

ich wuerde auch mal sagen das das zugfahrzeug zahlen muss aber die trulle wird auch eine gewisse teilschuld haben da sie ja mit dem fahrzeug vertraut sein muss also auch wissen muss wo die bremse ist aber frag doch einfach mal bei der oertlichen polizei nach die muessten es wissen

und wegen dem abschleppen Gott sei dank habe ich einen autotrailer da kann mir das nicht passieren mit den gruenen das diskutieren anzufangen ausser mein haenger ist ueberladen
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
013
07.01.2007, 14:16 Uhr
HaJoü
Forumsmitglied


Ich würde sagen, in jeden Falle verdient die Versicherung, egal wer zahlt!!
--
Gruß aus Oberfranken

HaJoü
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Citroen AX allgemein ]  



AX-Club

powered by ThWboard
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek