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16.05.2008, 16:29 Uhr
Thomas
ADMIN
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Hi so hier mal die gesetzlichen Regelungen. Richtlinie 78/318/EWG
(1) Ab dem 1. Juli 1995 dürfen die Mitgliedstaaten aus Gründen, die sich auf die Scheibenwischer und Scheibenwascher beziehen,
- weder die Erteilung der EWG-Typgenehmigung oder der Betriebserlaubnis mit nationaler Geltung für den Typ eines Kraftfahrzeugs oder eines Scheibenwischer- und Scheibenwaschersystems verweigern,
- noch die Zulassung, den Verkauf oder die Inbetriebnahme von Fahrzeugen und den Verkauf oder die Inbetriebnahme von Scheibenwischer- und Scheibenwaschersystemen untersagen,
wenn die Scheibenwischer- und Scheibenwaschersysteme den Vorschriften der Richtlinie 78/318/EWG, in der Fassung dieser Richtlinie, entsprechen.
Absatz für einarmwischer: - Die Endabstellung des Wischerarmes ist am rechten oder linken Scheibenrand (keine senkrechte Ruhestellung des Wischerarmes).
Ich denke das klärt jetzt alles. Thomas ADMINISTRATOR -- EX AX GTI Driver / EX Xantia Break 2.0 16V / Now C5 II Break V6 3.0 mehr geht nicht Wenn Sie mich suchen, ich halte mich in der Nähe des Wahnsinns auf, genauer gesagt auf der schmalen Linie zwischen Wahnsinn und Panik, gleich um die Ecke von Todesangst, nicht weit weg von Irrwitz und Idiotie! |