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AX-Club Forum » Anderes » Alkohol am Steuer 1,5promille- Welche Strafe? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ]
000
31.08.2008, 15:14 Uhr
gibihm
Forumsmitglied


Hallo mein Kumpel ist mit meinem Auto in eine Kontrolle gekommen und hatte 1,58 Promille. Welche Strafe kann er da erwarten? Er war vorher nie auffällig, ist auch nicht in der Probezeit...
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001
31.08.2008, 15:40 Uhr
Twix
ADMIN
Avatar von Twix

Wer google.de bedienen kann, ist klar im Vorteil (ist das denn so schwer?)..

Stichwort : Bußgeldkatalog

Ab 1,1 Promille:
Geldstrafe oder Freiheitsentzug,
7 Punkte,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Damit ist man minimum sofort dabei ..
Mit einem Urteil halte ich mich jetzt mal zurück...

.. Gruß .. Twix ...
--
I would like to change the world, but God doesn't give me the Source Code !

Dieser Post wurde am 31.08.2008 um 15:42 Uhr von Twix editiert.
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002
31.08.2008, 16:22 Uhr
gibihm
Forumsmitglied


Danke, ich hab vorher ca. ne halbe Stunde in google gesucht aber nix passendes gefunden, außer das 1,5 die Grenze ist ab der MPU angeordnet werden "kann" ja und das ca. 1 Jahr entzug warten.... keine Ahnung dachte jemand hat etwas mehr Erfahrung...
danke trotzdem
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003
31.08.2008, 17:06 Uhr
accbx
Forumsmitglied
Avatar von accbx

(Quelle: http://www.bussgeldkataloge.de/ )

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)

ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.

Für Fahrer, die jünger als 21 Jahre und/oder noch in der Probezeit sind, gilt jetzt die Null-Promille-Grenze.
Verstöße dagegen werden mit 125 Euro, 2 Punkten
und während der Probezeit mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung bestraft.

Auf dem Fahrrad wird ab 1,6 Promille eine MPU fällig.
Beim Nichtbestehen ist der Auto-Führerschein weg.
Mit Unfallbeteiligung oder Ausfallerscheinungen wird es ab 0,3 Promille teuer, den Führerschein verliert man im Normalfall als Ersttäter erst ab 1,6 Promille nach nicht bestandener MPU.
--
Gru� aus Bobenheim-Roxheim
03/98-03/07 BX 16 TZI Tecnic '91 45.000km - 247.000km (z.Z.stillgelegt)
03/07 Xsara Break 2.0 Exclusive '02 52.000km -> 90.000km tbc (Alltag)
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004
31.08.2008, 17:55 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Ganz interessant ist noch die Tatsache, daß die Strafen bei Alkoholfahrten klar definiert sind, aber die Ortspolizeibehörde der jeweiligen Gemeinde, oder Stadt den weiteren Verfahrensweg festlegt und das nach eigenem Ermessen. Da kann auch schon mal bei besonderen Auffälligkeiten in der Kontrolle eine MPU unter der festgelegten Grenze angeordnet werden. Fazit von meiner Warte aus: Dein Kumpel ist ein "armes Schwein". Ne Wertung gebe ich ebenfalls nicht ab .
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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005
31.08.2008, 19:29 Uhr
gibihm
Forumsmitglied


na doof. mehr fällt mir nicht ein !!!
Danke!!
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006
31.08.2008, 20:28 Uhr
sascha
Forumsmitglied


MPU, Führerschein weg und punkte, Klingt hart, aber eins sei gesagt.
Ein Auto fährt auch ohne Führerschein.
--
Gruß Sascha
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007
31.08.2008, 20:51 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

hoffentlich ne gerechte strafe !
--
Am Teiletresen Mittelschicht, steht hier das dümmste Sackgesicht.

"Meine Frau hat mich mal erwischt, als ich den Pinsel ausgewaschen habe." - by rennsemmel
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008
31.08.2008, 21:31 Uhr
wilhelm1403,5
Forumsmitglied
Avatar von wilhelm1403,5

Wie ja bekannt sein dürfte nehm ich es ja auch nicht so genau mit der STVO (wenn gleich ich nicht drinke vorm Autofahren) . Aber 1,5 Promille is schon a bissal mehr als 1-2 Bier und da werden selbst gute Autofahrer schon etwas schlechter im umgang mit Ihrem Fahrzeug Und dieTatsache das er davor noch nicht erwischt wurde lindert das Problem wohl auch nicht.
--
AX GT MK1 , AX 1.1 MK2
Da sind die Ösis
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009
31.08.2008, 21:40 Uhr
sascha
Forumsmitglied


Alkohol am Steuer sollte genauso Bestraft werden, wie wenn man ein Kind überfährt. Da ich selber kein Alk trinke kann ich dazu wenig sagen. Aber wann sollte schon wissen wie man von der Party oder Kneipe zurück kommt. Bevor man sich das Hirn wegsäuft.
--
Gruß Sascha
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010
01.09.2008, 00:32 Uhr
Kasper
Forumsmitglied


Kann mich da nur anschliessen.
Ich finde wer fährt darf nicht trinken völlig richtig. Hinterher sind alle schlauer, aber man kann "hinterher" auch vermeiden.

Es ist einfach Lebensgefährlich, und wer das nicht verstanden hat sollte nicht hinter das Steuer eines Fahrzeugs gelassen werden.

Ich persönlich halte auch die 0,5 Promille Grenze nur deshalb für sinnvoll, weil manche Medikamente und Pralinen Alkohol enthalten und so eine 0,0 Promille Grenze unrealistisch ist.

Durch den Verzeht alkoholischer Getränke sollte diese Grenzen in meinen Augen nicht erreicht werden. Man muss nicht trinken und Auto fahren. Entweder oder. So wichtig kann das saufen nicht sein. Wenn doch muss auch die Rückfahrt entsprechend organisiert sein.
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011
01.09.2008, 07:39 Uhr
FIGHTERBOMBER
Forumsmitglied
Avatar von FIGHTERBOMBER

Natürlich war es der Kumpel - es waren immer die Kumpel
--

http://www.ax-gti.de
Beati pauperes spiritu

Lieber zwei Damen im Arm als zwei Arme im Darm!
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012
01.09.2008, 08:20 Uhr
AX-Dude
Forumsmitglied


Fahren unter Akohol ist für mich persönlich ein Fall wo man den Führerschein nicht nur mal kurz (1-12monate) sondern für länge Zeit wegnehmen soll. und ab über 1,5Promille sogar gänzlich dem Genossen von der Strasse entfernen sollte
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013
01.09.2008, 10:47 Uhr
Taikonaut
Forumsmitglied


die bullen halten einen ja nur an wenn man ein ganz auffälliges auto fährt oder ganz auffällig auto fahrt und so ist das schon sinnvoll wenn man diesen kollegen von der straße holt
--
http://www.geilekarre.de/?detail=1754808
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014
01.09.2008, 16:29 Uhr
gibihm
Forumsmitglied


Hallo ihr habt natürlich alle vollständig recht wenn ihr sagt "kein Alkohol am Steur" aber ich möchte dazu trotzdem etwas Stellung beziehen.

@Firefighter: es war wirklich der Kumpel. Sonst wäre ich nicht mehr hier Nein es war so, ich bin gefahren, da sind wir an einer Polizeikontrolle vorbeigefahren aber die hatten schon jemanden am Wickel. Haben dann ne Freundin abgesetzt und da meinte mein Kumpel (etwas eingeschüchtert durch die Kontrolle) "lass mich fahren bei mir ist es nich so wichtig wenn ich den Lappen verliere" und so hat er sich ans Steuer gesetzt. Ca. 5min später sind wir wieder an der gleichen Polizeikontrolle vorbeigefahren, wir mussten da lang, und dann haben sie uns rausgezogen.

Sowas nenne ich mal freundschaft! Und ich hatte auch 1,48 Promille, er hatte 1,56
Da er kein Auto hat im Moment und auch keins braucht in naher zukunft hat er sich für mich "geopfert". Das ist Freundschaft. Und dafür werde ich den Choffeur für ihn machen (für etwas Spritgeld...) solange er den Lappen los ist und ein auto braucht.

@Taikonaut: Wir sind ganz normal gefahren kein rasen und die Stadt war frühs um 5 komplett leer.. außerdem ist das auto nicht auffällig, es war mein AX 1,0 Serien-optik.
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015
01.09.2008, 17:05 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Dr. Jekill und Mister Hyde .
Du bist sicher, daß es beim Kumpel 1,56 Promille waren und nicht 5,61 . So besoffen könnte ich garnicht sein und das Steuer übernehmen nur um zu testen ob die Bullen noch in den Startlöchern stehen. Hast Du den Kumpel nachdem er wieder nüchtern war schon gesehen ? Da hängt ja wohl noch etwas mehr dran an finanziellen Einlagen, als "nur" der Lappen und für Dich ist die Sache als Beifahrer und Eigentümer des Wagens ebenfalls noch nicht in "trockenen Tüchern".
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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016
01.09.2008, 17:50 Uhr
pinhead!
Forumsmitglied
Avatar von pinhead!

irgendwie finde ich muss man sowas auch nicht in ein forum austragen.peinlich genug wenn ich wisst das ihr getrunken habt und dann nochmal an der kontrolle vorbei fahrt.egal ob ihr da her musstet oder nit,allein um die kohel wäre es mir zu schade gewesen....da hätte ich lieber ne nacht im auto übernachtet als so hoch zu pokern....naja meine meinung dazu.musste mal sein ;-)
--
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017
01.09.2008, 17:54 Uhr
gibihm
Forumsmitglied


Ganz ehrlich wir haben uns nicht so gefühlt wie 1,5 Promille !!!
Ich habe um 9 angefangen und bis um 1 genau 3 normale Bier also 1,5Liter getrunken und in der Disko habe ich nur genau 2 normale Bier also nochmal 1 Liter getrunken! disko war von 2 uhr bis 4 uhr.

Sonst habe ich NIX getrunken. Mein Kumpel hatte aber ca. um 9 bis 10 ein Glas Wodka-Energy getrunken aber nur ein Whisky Glas und so "tödliche" Mischung macht er auch nicht!

Ich schätze mal weil wir extrem aus dem "Mund" Gerochen haben nach Bier hat das Messgerät falsch angezeigt aber BAK wird es zeigen. Ich verspreche hiermit dass ich euch die BAK vom Kumpel mitteile.

So muss jetzt zu ihm und mit ihm einen Brief bei den Bullen abgeben, irgend so ein Befragungsbogen!

Was kann denn bitte auf mich zukommen? Wie gesagt ich hatte nicht das Gefühl das er fahruntauglich ist und er auch nicht.
Er nimmt noch psychopharmaka dazu das sollte man sagen aber die Grünen meinten das wäre irrelevant wenn man das regelmäßig einnimmt (tut er) achja noch eine Frage etwa 30h vor Blutentnahme hat er einen Gekifft aber nur wenig und es war das erste mal seit ca. nem halben Jahr. Kann man das noch nachweisen?

Bis dann
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018
01.09.2008, 18:13 Uhr
pinhead!
Forumsmitglied
Avatar von pinhead!

das wird ja immer besser....hör besser auf mit berichten!
--
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019
01.09.2008, 18:31 Uhr
fen
Forumsmitglied
Avatar von fen

Menschen die nur ab und zu mal was trinken, würden den wert 1.5 schon gar nicht erreichen.
--
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020
01.09.2008, 20:35 Uhr
MM
Forumsmitglied
Avatar von MM


Zitat:
Menschen die nur ab und zu mal was trinken, würden den wert 1.5 schon gar nicht erreichen.

Eher umgekehrt^^
--
"Dumm ist der, der Dummes tut"
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021
01.09.2008, 20:57 Uhr
srmeister
Forumsmitglied


ich hab ja nie gesagt das wir nur ab und zu mal was trinken oder?
jedes 2. bis jedes WE - das geb ich ja zu !
trotzdem fahren wir nicht jedesmal besoffen, eigentlich so gut wie nie...
naja irgendwann trifft es jeden oder wie Murphy sagte "alles was schiefgehen kann wird irgendwann schiefgehen"
in diesem Sinne: Ich hoffe das etwas von dieser extremen Dummheit bei euch in Erinnerung bleibt so das ihr nicht so ne Kacke macht!

edit:
MM seine Signatur sagt alles

Dieser Post wurde am 01.09.2008 um 20:59 Uhr von srmeister editiert.
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022
01.09.2008, 21:16 Uhr
Patrick1122
Forumsmitglied



Zitat:
gibihm postete
achja noch eine Frage etwa 30h vor Blutentnahme hat er einen Gekifft aber nur wenig und es war das erste mal seit ca. nem halben Jahr. Kann man das noch nachweisen?

Bis dann

Im Blut kann man aktives THC circa 12 Stunden lang finden. In den folgenden 36 Stunden können dann noch psychisch unwirksame Abbauprodukte nachgewiesen werden. Durchschnittlich ist der Konsument also nur 12 Stunden unter dem Einfluss von THC.

Für die Dauer von 3 - 30 Tagen können psychisch unwirksame Metaboliten (Abbauprodukte) nachgewiesen werden.

Wenn also noch aktives THC bei ihm festgestellt wird dann deutet die Anklage auf misch Konsum und wird nochmals härter bestraft.

Aber ich denke mal nicht das er nach 30h noch aktives THC drinne hat.

MfG Patrick
--





Dieser Post wurde am 01.09.2008 um 21:16 Uhr von Patrick1122 editiert.
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023
01.09.2008, 21:31 Uhr
srmeister
Forumsmitglied


Danke Patrick das hilft mal wirklich weiter!!!
Wie dumm das war weis ich ja selber aber im Nachhinein nützt einem das wenig wenn jeder drauf rumhackt...

Danke dir Patrick ich denke dann wird es nicht nachweisbar sein es war nicht viel somit hat er wenigstens eine Sorge weniger.

PS hier schreibt gibihm, bin grad bei nem Kumpel und hab vergessen mich auszuloggen

Dieser Post wurde am 01.09.2008 um 21:33 Uhr von srmeister editiert.
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024
02.09.2008, 06:25 Uhr
rennsemmel
Forumsmitglied
Avatar von rennsemmel

Erinnert mich irgendwie an den Elternmörder, der vor Gericht auf "Mildernde Umstände" plädiert hat, da er ja Vollweise ist .
--


Mit freundlichem Gruß
rennsemmel
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