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14.11.2008, 23:20 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Na wie du ja bestimmt weisst, ist für die Schülerbeförderung der obere Blinker vorgeschrieben. Der ist aber nicht zusätzlich in die Papiere eingetragen. Wenn du zugelassene Blinker, z. B. vom VW-Bus, oben auf das Dach machst, dürfte das im Sinne der StVZO sein, zu Sicherheit könnte man ja auch flexible Blinkergehäuse nehmen.
Edit: Zusätzliche Blinkerkontrolle wird nicht benötigt. Offiziell verbaut wurden die Zusatzblinker an allen Trapo's zur Schülerbeförderung, am AX natürlich nicht. ![](templates/default/images/icon/smile_new.png) -- UWE
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.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) -- Dieser Post wurde am 14.11.2008 um 23:23 Uhr von Blacky editiert. |