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AX-Club Forum » Citroen AX Tuning » Frage aus der Saxo-ecke » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
28.10.2002, 21:14 Uhr
~mchouse



Ich will an meinen 97er Saxo Lexusstyle Heckleuchten ranschrauben. Habe auch welche gefunden Bestellnummer 9117 von in.pro (www.in-pro.de) alerdings geben die die Leuchten erst ab Baujahr 2001 frei. Was ich nicht verstehe denn am Saxoheck hat sich nichts geändert seit 1996. Ich habe nun bei denen nachgefragt und die sagten mir das das halt so sei. Diese Saxoheckleuchte erst ab 01 .

Muss man Heckleuchten eintragen lassen oder langt da eine Allgemeinebetriebserlaubnis?

Ich kenne einige aus der Schweiz und bei denen muss man die Leuchten nicht eintragen und die Bullen schauen nur ob ein E1 Zeichen vorhanden ist. Gillt das für Deutschland auch? Auf der Lexus-Leuchte steht E1 habe sie an der Tuningmesse in Bern gesehen.

Könnt ihr mich da ein bisschen schlauer machen?

Besten Dank schon im voraus...

PS: kommt von euch jemand aus BW Raum Freiburg-Offenburg?
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001
28.10.2002, 22:59 Uhr
Matt GT
Forumsmitglied


Frag ma bei Cit. was bei Modell 01- anders ist!
Sollten keine Veränderung vorgenommen sein gehst Du zum TÜVer und fragst mal freundlich nach wie er das sieht.
Sollten Veränderung vorgenommen sein mach Dir Gedanken über eine Modifizierung und sprich mal mit nem TÜVer drüber.

Auf alle Fälle vor dem Kauf mit nem Sachverständigen reden, das bewahrt meist vor Fehlkäufen.

MfG
Matt
--
Bad Nordlichter Connection

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002
29.10.2002, 08:11 Uhr
Jensen
ADMIN
Avatar von Jensen

Im Gegensatz zu Felgen berechtigt eine ABE dazu, das Ding auch ohne weitere Eintragung zu montieren. (Es sei denn, es steht etwas anderes in dieser ABE.)

In der Schweiz ist das beim Thema Beleuchtung aber auch etwas anders als hier. Dort gehen auch z.B. Doppelscheinwerfer für AX ohne weiteren Zulassungsaufwand einzubauen...
Das die dann für den schweizer TÜV einen mehr als perfekten Zustand haben müssen, ist ein anderes Thema...
--
_______________

"Rollst du noch oder fährst du schon?"
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003
30.10.2002, 14:54 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
Avatar von Tom909

so, in sachen Recht darfst du diese Rücklichter ohne Bedenken montieren. Solange diese für den Citroen anerkannt sind. Es spielt hierbei keine Rolle ob serie 1 oder 2. Bei einem Unfall wird Dir keiner böse kommen und sagen hey wenn der die originalen Cit dinger hätte wäre das alles nicht passiert. So einen Vorfall hatte mein Dad im Betrieb als falsche Rückleuchten für einen LKW geliefert wurden. Sie passten auch und erfüllten ihre Funktion in gleicher weise obwohl nicht vorgesehen. Das Gericht entschied zu gunsten der Firma da der Gutachter geprüft hat ob die Rückleuchten ihre Funktion als Rückleuchten erfüllten und ende. Anders wäre es wenn diese Rückleuchten auf dieser Seite ein ganz neues Design hätten(nicht nur das Glas geändert), sonder mit plastik stark überdeckt usw. Das wäre wieder eine andere Geschichte. Der einzige Hacken an der Sache, dass bei einem ernsten TüV die Rückleuchten nicht eingetragen werden können und bei Beschädigung kein Geld für diese, sondern nur für die originalen Cit dinger ausgezahlt wird.
--
www.tomworld.de
*ich denke schneller als ich tippen kann*

Dieser Post wurde am 30.10.2002 um 14:55 Uhr von Tom909 editiert.
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