003
30.10.2002, 14:54 Uhr
Tom909
Forumsmitglied
|
so, in sachen Recht darfst du diese Rücklichter ohne Bedenken montieren. Solange diese für den Citroen anerkannt sind. Es spielt hierbei keine Rolle ob serie 1 oder 2. Bei einem Unfall wird Dir keiner böse kommen und sagen hey wenn der die originalen Cit dinger hätte wäre das alles nicht passiert. So einen Vorfall hatte mein Dad im Betrieb als falsche Rückleuchten für einen LKW geliefert wurden. Sie passten auch und erfüllten ihre Funktion in gleicher weise obwohl nicht vorgesehen. Das Gericht entschied zu gunsten der Firma da der Gutachter geprüft hat ob die Rückleuchten ihre Funktion als Rückleuchten erfüllten und ende. Anders wäre es wenn diese Rückleuchten auf dieser Seite ein ganz neues Design hätten(nicht nur das Glas geändert), sonder mit plastik stark überdeckt usw. Das wäre wieder eine andere Geschichte. Der einzige Hacken an der Sache, dass bei einem ernsten TüV die Rückleuchten nicht eingetragen werden können und bei Beschädigung kein Geld für diese, sondern nur für die originalen Cit dinger ausgezahlt wird. -- www.tomworld.de *ich denke schneller als ich tippen kann* Dieser Post wurde am 30.10.2002 um 14:55 Uhr von Tom909 editiert. |