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03.10.2016, 13:32 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
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Wenn das so in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist, dann ist es natürlich erlaubt.
In der Regel ist die zugelassene Reifengröße in Feld 15 eingetragen, hier ist dann im Feld 15.1 die Reifengröße für die Vorderachse und im Feld 15.2 die Reifengröße für die Hinterachse eingetragen. In Feld 22 kann dann auch noch die Bereifung zu Feld 15.1 bzw. 15.2 eingetragen sein.
Mir persönlich ist kein AX bekannt, der vorne und hinten unterschiedliche Reifengrößen fährt bzw. fahren darf.
Den passenden Gesetzestext findest du in der StVZO. -- UWE
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.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) -- |