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25.06.2004, 12:27 Uhr
RedAx
Clubmember
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So jetzt nochmal für alle zum Mitschreiben.
Tüv darf ALLES. Dekra darf NIX. (In den neuen Bundesländern ist es genau anders herum.)
Tüv darf alles eintragen, was der Prüfer für richtig meint. Egal ob Gutachten, ABE, Unbedenklichkeitsbescheinigung oder gar nix. Dekra darf nur bei Gutachten und ABE eintragen.
Fazit: Mein Böser Blick hat gar nichts. Daraus folgt, man muss zum Tüv. Ich habe meinen Bösen Blick per EINZELEINTRAGUNG eintragen lassen.
Problem: 1. Es gibt tuningfreundliche Prüfer, die dir das ding sofort eintragen.
2. (richtiges Problem) Es gibt tuningfeindliche Prüfer (werden oftmals bei Verkerskontrollen eingesetzt). Die tragen dir gar nichts ein, egal wieviele Gutachten du hast.
3. Es gubt unschlüssige (kundenfreundliche) Prüfer die dir das zwar wohl eintragen wollen aber nicht mit einem Bein im Knast stehen wollen. Die tragen es dir nur ein, wenn sie sich auf eine andere Eintragung berufen können.
Alernative: Solltest du ca. 3500€ über haben, kannst du dir in Kalsruhr beim Lichttechnischen Institut ein Gutachten erstellen lassen, mit dem du den Bösen Blick auch bei der Dekra eintragen lassen kannst.
Ich hoffe, das jetzt alle unklarheiten erledigt sind. --
Dieselfraktion Ich mag den GOLF (im Rückspiegel) |