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05.07.2004, 23:34 Uhr
Andreas_B
Forumsmitglied
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>Habe jetzt aber vom Vor-Vorbesitzer erfahren, dass der den Wagen als Unfallwagen in Zahlung bei Neukauf gegeben hat. Mal sehen, ob das die Rechtslage nicht ändert! Schliesslich haette der Haendler dann seinen Käufer (also meinen Verkäufer), und dieser mich davon in Kenntnis setzen müssen.
...das ist in der Tat ein Ansatzpunkt. Allerdings, wenn der Rest stimmt - also 87000 km und das Wasser nur ein bißchen dreckig ist ("unschöner" Druck ist vorhanden, wenn du im kalten Zustand, kurz nach dem Anlassen des Motors, schon nicht mehr den Kühlerdeckel aufkriegst, ohne daß dir das Wasser aus dem Verschluss spritzt...), der Unfallschaden ohne Schweißreparaturen beseitigt werden konnte (also z. B. durch Auswechseln des Kotflügels etc.) - dann sind 990 Euro noch annehmbar. Guck dir auch mal die Max-Markierung im Kühler an - ist da so'ne merkwürdige Gummierung zu sehen- dann war Kühlerdicht schon im Einsatz, was die "defekte ZKD"-Vermutung stützen würde.
ciao Andreas
By the way: Welcher Prüfladen hat den denn mit zwei defekten Antriebswellenmanschetten "ohne Mängel"(?) durchgehen lassen? -- AX1.0, BX16, XMV6 Dieser Post wurde am 05.07.2004 um 23:37 Uhr von Andreas_B editiert. |