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02.02.2002, 20:09 Uhr
~Teasy
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Ich blick grad sowieso net mehr durch meine ganzen Autopapiere. Ich habe hier ABEs, Herstellerbescheinigungen, Untersuchungsberichte, Teilegutachten, Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/das Teilegutachten gemäß $ 19 (4) Satz I StVZO, Muster für TÜV-Eintragungen usw. etc.
Wenn die Schergen was von mir wollen, schmeiss ich denen nur noch die gesamte Mappe vor die Füsse und die sollen raussuchen. Ich bin Autofahrer und kein Anwalt.
Kann mir BTW mal jemand erklären, was was ist? Früher gab´s Klamotten mit ABE, die durfte man dann anbauen und musste nur die ABE mitführen. Dann gab´s da die (härteren) Sachen mit TÜV-Gutachten, die nach dem Anbau abgenommen und in die Papiere eingetragen werden mussten (Schein und Brief). Soweit komme ich klar.
Letztens wollte ich meine Tieferlegungsfedern legalisieren lassen (ohne ABE aber mit Teilegutachten) und da habe ich nach Abnahme dann einen Nachweis bekommen, den ich entweder in die Fahrzeugpapiere legen soll oder mit dem ich Brief und Schein ändern lassen kann. Hat das jetzt quasi den Stellenwert einer ABE denn ich muss es ausdrücklich NICHT eintragen lassen (spart ja immerhin die Gebühren beim Strassenverkehrsamt)?
Neulich bei der Verkehrskontrolle wollte mir ein Scherge erzählen, dass einige "ABEs" gar keine sind sondern nur Herstellerbescheinigungen und dass die gar keine rechtliche Auswirkung haben sondern eher als Empfehlungsschreiben zu sehen sind. Ein Adler mit KBA-Nr. müsste da drauf sein und überhaupt würde das jetzt nicht mehr ABE sondern EWG-BE heissen.
Oha, was davon ist jetzt für euch überhaupt von Interesse? Soll ich mal eine Liste posten, was ich alles habe?
Gruss Stefan |