052
15.06.2009, 22:50 Uhr
Blacky
Forumsmitglied
|
Zitat: | fen postete ich meine steht in den papieren dann drin "kaltlaufregler blabla nummer sowieso"
weil sonst kann man das ja umtragen, wieder ausbaun und weiterfahren.
aber ich schätz mal schon |
Ja, i.d.R. wird der KLR so eingetragen, also im "alten" Brief unter Ziff. 33 steht dann: Ziff. 1: Mit Nachrüstabgasreinigungssystem Typ KLR-PG01,KBA 16951, Herst. TWIN-TEC. Den kann man dann natürlich nicht einfach wieder ausbauen und weiterfahren, das wäre dann u.a. Steuerhinterziehung. -- UWE
__________________________________
.... ohne Blumenstrauss - AX First MK2, 1,1i, EURO 2, 5,5x13 mit Winterschuhen, im Sommer 6x14, Mukketier Umpau --
.... AX GTi mit Mini-KAT EURO 2, K&N 57i -- ... der Stille in weiß (Typ: ZZ) -- |